Erstgespräch und Probatorik
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu mir auf und wir vereinbaren einen Termin für eine Sprechstunde. Die Sprechstunde dient einer ersten Orientierung ob und wiefern Psychotherapie für Sie in Frage kommt.
In diesem ersten Gespräch haben wir die Möglichkeit offene Fragen zu klären und uns kennenzulernen, denn einer der größten Wirkfaktoren einer erfolgreichen Psychotherapie stellt die therapeutische Arbeitsbeziehung dar. Die therapeutische Beziehung bildet den Rahmen der therapeutischen Arbeit und entsprechend dürfen Sie entscheiden, ob Sie sich mit mir wohl fühlen und es Ihnen gelingen kann offen über eigene Themen, Ihre Gedanken und Gefühle zu sprechen.
Sollten Sie sich dafür entscheiden den Weg der Besserung mit mir gehen zu wollen, stehen uns im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde probatorische Sitzungen zur Verfügung.
In der Regel umfasst die Probatorik etwa 5 Einzelstunden. In diesen Stunden haben Sie weiterhin die Möglichkeit sich zu überlegen ob eine Therapie in meiner Praxis für Sie in Frage kommt. Des Weiteren wird die Therapie dahingehend vorbereitet, dass Therapieziele vereinbart werden aber auch ein Therapieplan erstellt wird. Sollte eine Beantragung beim Kostenträger nötig sein dient die Probatorik auch dessen. Im Anschluss wird entschieden ob eine Kurzzeittherapie im Umfang von jährlich etwa 24 Sitzungen oder eine Langzeittherapie im Umfang von jährlich etwa 50 Sitzungen beantragt wird.
Eine Psychotherapie kann auch als Gruppentherapie stattfinden. Die Gruppentherapie bietet neben einer einzeltherapeutischen Behandlung einige spezifische Vorteile, wie z.B. Gemeinschaftsgefühl und soziale Unterstützung, vielfältige Perspektiven durch verschiedene Erfahrungen, Förderung sozialer Fertigkeiten, gegenseitiges Lernen. Für mehr Informationen sprechen Sie mich gerne diesbezüglich an.
Schauen Sie in Ihren Vertragsbedingungen nach zu welcher Art und zu welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung in ihren Versicherungsbedingungen abgedeckt sind.
Für die Berechnung einer Psychotherapie ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) relevant. Die GOP gilt für Psychologische PsychotherapeutInnen. Sie richtet sich nach der Gebührenordnung für ÄrztInnen (GOÄ). Die privaten Krankenversicherer erstatten die psychotherapeutischen Leistungen, die Ihnen gemäß GOÄ berechnet werden. Dabei kann je nach Tarif auch eine prozentuale Erstattung der Gebühren vorgesehen sein.
Mit Juli 2024 wurde das psychotherapeutische Leistungsspektrum für Privatversicherte verstärkt. So ist es uns Psychotherapeuten nun möglich über Analogabrechnungen weitere Leistungen anbieten zu können um so auch dem privat versicherten Patienten gerechter zu werden. Bekannte Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung wurden identifiziert und sollen mit der neuen Abrechnungsempfehlung geschlossen werden. Welche Leistungen nun zur Verfügung stehen können sie der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung (pdf.) entnehmen.
Möglichkeiten der Kostenerstattung
- Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Private Krankenversicherung
- Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Beihilfe – Kosten für Beamte
- Psychotherapie-Kosten selbst zahlen
- Kostenerstattung der Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten
- Kosten einer Paartherapie
- Kosten für ein Coaching
- Ausfallhonorar
Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Private Krankenversicherung
In der Regel umfasst eine Psychotherapie bei der privaten Krankenversicherung 50 Sitzungen pro Jahr. In einigen Tarifen ist es auch ohne Rücksprache mit der PKV möglich nach den ersten Probesitzungen ein bestimmtes Kontingent an Stunden in Anspruch nehmen zu können.
Je nach Versicherungsvertrag gibt es unterschiedliche Bedingungen bezüglich der Kostenübernahme für Psychotherapie. Bitte klären Sie vorher mit Ihrer Versicherung ab, welche Kosten durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt sind (Anzahl der Sitzungen, Honorarhöhe) und ab welchem Kontingent eine Leistungszusage Ihrer PKV notwendig ist (z.B. durch Bericht an den Gutachter).
In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.
Mein Honorar für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung berechnet sich gemäß der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen GOP unter
Zugrundelegung eines 2,3-fachen Steigerungssatzes und beträgt 134,06 €.
Eine genauere Auflistung der verschiedenen Leistungen finden Sie in der Tabelle der Leistungseschreibung nach GOP (pdf.).
Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Beihilfe (Kosten bei Beamten)
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen nach ordnungsgemäßer Antragstellung in den meisten Fällen ohne Probleme ganz oder zumindest weitgehend erstattet. In der Regel erstatten die Beihilfestellen bis zum Schwellenwert des 2,3-fachen GOP Satzes.
Auch hier kann es in manchen Fällen zu privaten Zuzahlungen kommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.
Psychotherapiekosten selbst zahlen
Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Psychotherapie wird auch bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. wichtig, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden, einen Wechsel der Krankenkasse oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben. Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an. In der Regel beläuft sich das Honorar auf 134,00 € pro Therapiesitzung. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Eine kostengünstige und ebenfalls sehr effektive Möglichkeit für Selbstzahler ist die Gruppentherapie. Für weitere Informationen diesbezüglich stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Die Durchführung einer Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten bedarf der Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Die Voraussetzung für diese Zustimmung ist die Durchführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
In der Regel gestaltet sich ein Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen nicht einfach. Günstig ist, wenn Sie der GKV nachweisen können, dass Sie keinen Therapieplatz bei einer niedergelassenen PsychotherapeutIn zeitnah erhalten haben und Ihnen zudem durch die Terminservicestelle der KV kein zeitnaher Termin für eine therapeutische Sprechstunde angeboten werden konnte. Zur Bewilligung eines Antrags über die GKV muss schriftlich dargelegt werden, dass es in 5 Fällen zu einer unzumutbaren Bedingung einer adäquaten psychotherapeutischen Versorgung gekommen ist. Da es kein standardisiertes Verfahren zur Kostenerstattung gibt, sollten Sie ihre gesetzliche Krankenversicherung kontaktieren und erfragen welche Prämissen erfüllt sein müssen.
Kosten für eine Paartherapie / Paarberatung
Das Honorar für eine gemeinsame Sitzung à 50 Minuten beträgt 134,00 € à 90 Minuten 240,00 €. Die Kosten für eine Paarberatung / -therapie werden nicht durch die Krankenkassen erstattet. Diese sind selbst zu zahlen.
Kosten für ein Coaching
Das Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten beträgt 134,00 €.
Ausfallhonorar
Termine, die nicht mindestens 48 Werktagsstunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, stelle ich zu 60% (80,00€) in Rechnung.